von Mirko Tomasini | Leitwolf Training: (im Folgenden Veranstalter genannt)
1.Leistungsbeschreibung
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung oder in den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Teilnahmebestätigungen, die der Veranstalter an den Teilnehmer/die Teilnehmerin verschickt. Diese Angaben sind bindend. Der Veranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine (auch wesentliche) Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Teilnehmer vor Antritt der Veranstaltung informiert wird. In diesem Fall hat der Teilnehmer das Recht, innerhalb von 8 Tagen von der Veranstaltung zurückzutreten und erhält unverzüglich die evtl. bereits bezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Meldet er sich nicht innerhalb dieser Frist ab, gilt die neue Leistungsbeschreibung stillschweigend als angenommen. Der Veranstalter behält sich notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen, wie z.B. die Verlegung des Trainingsortes vor. Die angebotenen Leistungen werden vom Veranstalter auch bei schlechter Wetterlage durchgeführt, sofern dies zumutbar erscheint. Sollten eine oder mehrere Trainingseinheiten wegen unzumutbarer Wetterverhältnisse, z.B. bei Sturm, drohendem Gewitter oder Unwetter ausfallen, so bietet der Veranstalter hierfür zeitnah einen Ersatztermin an. Ein Recht auf Rückerstattung der Kursgebühr besteht in diesem Falle nicht.
2. Anmeldung
Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder für alle mit aufgeführten Personen schriftlich über das Anmeldeformular auf der Homepage des Veranstalters, bzw. auf dem Postweg, wenn für die Veranstaltung kein elektronisches Anmeldeformular existiert. Der Anmelder steht, wie für seine
eigene Verpflichtung, dafür ein. Der Vertrag kommt mit der Anmeldebestätigung durch den Veranstalter zustande, die für Veranstalter und Anmelder auch in elektronischer Form als Email verbindlich ist.
3. Bezahlung
Nach Anmeldung erhält der Anmelder eine Buchungsbestätigung vom Veranstalter. Der darin aufgeführte Rechnungsbetrag ist sofort zu bezahlen. Erst mit dem Zahlungseingang auf dem Konto des Veranstalters besteht das Recht auf Teilnahme an dem gewählten Kurs. Ausstehende Zahlungen sind wie in der Buchungsbestätigung beschrieben zu leisten. Wenn der ausgewiesene Rechnungsbetrag bis 8 Tage nach Versand der Buchungsbestätigung noch nicht auf dem Konto des Veranstalters eingegangen ist, gilt die Anmeldung als widerrufen und der Veranstalter behält sich vor, den frei gewordenen Kursplatz an einen anderen Teilnehmer weiter zu geben. Für Kosten, die dem Anmelder dadurch entstehen, haftet der Veranstalter nicht. Schadenersatzansprüche an den Veranstalter sind in diesem Falle ausgeschlossen. Wird die Zahlungsfrist versäumt, behält sich der Veranstalter die Geltendmachung des Verzugsschadens vor. Leistet der Anmelder eine Zahlung an den Veranstalter, ohne vorher eine Buchungsbestätigung erhalten zu haben, so ist damit nicht automatisch ein Recht auf Teilnahme an der gewählten Veranstaltung verbunden. Der Veranstalter behält sich in diesem Falle eine Stornierung der Anmeldung vor, geleistete Zahlungen werden dann zurück erstattet.
4. Teilnahmevoraussetzungen
Grundsätzlich kann jeder volljährige Hundehalter, unabhängig von der Rasse und dem Alter seines Hundes, an den Angeboten des Veranstalters teilnehmen. Wenn für einzelne Kurse/ Seminare besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, so muss der Teilnehmer/ die Teilnehmerin diese erfüllen. Minderjährige dürfen nur in Begleitung ihrer Eltern, oder einer anderen erwachsenen Aufsichtsperson, an den Angeboten des Veranstalters teilnehmen. Alle teilnehmenden Hunde müssen einen Nachweis für die Grundimmunisierung (Impfungen im Welpenalter) durch Vorlage des Impfausweises haben. Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen, welche dem Veranstalter auf Verlangen nachzuweisen ist. Hunde mit ansteckenden Krankheiten dürfen nicht an Gruppenangeboten teilnehmen. Auch über eventuelle chronische Krankheiten und andere gesundheitliche Einschränkungen sowie Verhaltensauffälligkeiten des Hundes, insbesondere über aggressive Verhaltensweisen gegenüber Menschen oder anderen Hunden (z.B. Schnappen, Beißen, Beißvorfälle in der Vergangenheit), ist der Veranstalter rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn zu informieren. Hündinnen dürfen während der Läufigkeit nicht an Gruppenangeboten teilnehmen.